1. Geltung
1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen stets und ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und müssen nicht neu vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit vorsorglich und ausdrücklich widersprochen.
1.2
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot u. Vertragsschluß; Unterlagen
2.1
Unsere Angebote sind mangels entgegenstehender Einzelvereinbarung stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Veröffentlichungen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
2.3
Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. Eingereichte Unterlagen, Musterstücke, Modelle oder sonstiges Material lagern wir bei uns auf Gefahr des Anlieferers.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Hanau oder bei Direktversand ab deutscher Grenze, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.2
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich automatisch um die Zeit des Kundenverzugs. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunde objektiv von Interesse und ihm zuzumuten sind.
4.3
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit bis zu 3 Wochen nach Ende des Leistungshindernisses hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4
Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Fall des Verzugs hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden.
5.2
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Direktversendung erfolgt der Gefahrenübergang ab Lager des Vorlieferanten.
5.3
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung über die Versandbereitschaft an den Kunde auf diesen über.
5.4
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1
Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
6.2
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- und Betriebsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Produktes schriftlich mitzuteilen, Mängel, die nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle solcher Mängel können wir nach unserer Wahl verlangen, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur uns geschickt wird;
b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Kunde geschickt wird um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, daß die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, für die Arbeits- und Reisesätze jedoch unsere Standardsätze in Rechnung gestellt werden.
6.4
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auf Wandelung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen und vertragliche Hauptpflichten betroffen sind. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden und aus unerlaubter Handlung. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden beschränkt sich auf typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art auftretende Schäden. Wir haften nicht für ungewöhnliche und untypische Schäden, deren Eintritt nicht oder nur bei extremer Vorsorge und Umsicht, wie sie von einem Gewerbetreibenden unserer Branche üblicherweise und unter Berücksichtigung seines Interesses an einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation nicht vorausgesetzt werden dürfen, hätte von uns vorhergesehen oder vermieden werden können.
6.5
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunde zu und sind nicht abtretbar.
6.6
Bei Reparaturaufträgen oder sonstigen Service- und Dienstleistungen sind Folgeschäden grundsätzlich von jeder Haftung ausgeschlossen, es sei denn, sie würden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und beruhten auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Die Haftungsbeschränkungen in Ziff. 6.4. gelten entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Der Vertragsgegenstand bleibt, sofern er nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis zu vollständigen Bezahlung der uns aus dem Vertrag zustehenden Forderung sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen), falls der Kunde Vollkaufmann ist: bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Vertragsschluß offenen uns zustehenden Forderungen gegen den Kunde, in unserem Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Kunden abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten.
7.2
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum entsprechend zu erhalten und zu versichern, können wir den Vertragsgegenstand vom Kunden herausverlangen und ihn nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Wird von uns Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangt, ist der Kunde verpflichtet, diesen sofort an uns herauszugeben, es sei denn, daß ihm ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Vertrag begründet ist. Sollte es der Kunde verlangen, kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert sind wir verpflichtet, eine Verrechnung auf den Vertragsgegenstand vorzunehmen.
7.3
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt ausschließlich der Kunde. Diese Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten höhere oder niedrigere Kosten jeweils nachgewiesen werden, gelten diese Kosten. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
7.4
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat uns der Kunde sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Kunden oder des Standortes der gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
8. Zahlung/Vorkasse
8.1
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
8.2
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung und vor Warenversand rein netto fällig. Der Warenversand erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, jedoch erst nach vollständiger Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Im Falle der Zahlungsverzögerung erweitert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
8.3
Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Zustimmung von uns und werden nur rein netto gewährt.
8.4
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.5
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.6
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.7
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. An dem Gegenstand, der aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Kunden.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1
Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers solcher Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
9.2
Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 6 entsprechend.
9.3
Von uns zur Verfügung gestellte Programme oder Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich zum Betrieb der von uns gelieferten Produkte. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Produkte. Kopien dürfen nur für betriebsinterne Sicherungszwecke angefertigt werden, sofern Originale einen Urheberrechtshinweis tragen, ist dieser auch auf der Kopie anzubringen.
10. Export
Die gewerbliche Ausfuhr unserer Waren, auch in Länder der Europäischen Gemeinschaft, bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, daß der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Genehmigungen selbst zu sorgen hat.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
11.2
Im Verkehr mit Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand für sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausschließlich Hanau. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
SEKTION 7
Media-Service & Kommunikation e.K.
Auwanneweg 22
63457 Hanau
Tel. (+49) 0 61 81 - 95 65 53
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